Gesetzliche Grundlagen
Die Mitglieder des Landesbeirats für Inklusion der Menschen mit Behinderungen sind die maßgebliche Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 131 Absatz 2 SGB IX.
Die Grundlagen für ihre Arbeit sind geregelt:
- Sächsisches Inklusionsgesetz
- Gemeinsame Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über die Bildung des Landesbeirates für Inklusion der Menschen mit Behinderungen (VwV Landesbeirat)
- Geschäftsordnung des Landesbeirats (*.pdf, 0,10 MB)
- Geschäftsordnung des Landesbeirats in verständlicher Sprache (*.pdf, 0,14 MB)